Zum Gebäude-Klimarechner
Sie möchten wissen, wie Sie mit Ihrer Bestandsimmobilie am besten umgehen sollten? Wie viel ‚graue Energie‘ und wertvolle Ressourcen in Ihrem Bestand gespeichert sind? Wie viel CO₂ durch die Nutzung emittiert wird? Ob sich eine umfassende Sanierung lohnt? Oder ob es besser wäre, das Gebäude durch einen effizienten Neubau zu ersetzen?
Mit dem Gebäude-Klimarechner (G-Kr) können Sie diese Fragen für Ihr Gebäude beantworten. Bestandsimmobilienbesitzer oder Projektverantwortliche können mit wenigen Angaben die klimarelevanten Daten ihres Gebäudes errechnen. Sie können verschiedene Umbau- oder Ersatzneubau-Szenarien wählen und die Gesamtwirkung Ihrer Entscheidungen vergleichen.
Der Gebäude-Klimarechner ist ein Forschungsprojekt, das vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) über das Programm „Zukunft Bau“ gefördert und von den Umbauspezialisten Muck Petzet Architekten / Prof. Muck Petzet (Sustainable Design USI-ARC) geleitet wird. Das Berechnungssystem und die Datengrundlagen wurden in Kooperation mit der Accademia di architettura-USI in Mendrisio, b+ee bauphysik + energieeffizienz und Madaster entwickelt. Mitinitiatoren und Kooperationspartner sind der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten sowie die Greyfield Group. Im wissenschaftlichen Beirat sitzen die UniversitätsprofessorInnen Elisabeth Endres (TU Braunschweig) und Thomas Auer (TU München) sowie Timm Sassen (Greyfield Group).
Wir wollen sichtbar machen, welchen gravierenden Umwelt-Impakt unser Umgang mit Bestandsimmobilien hat. Dazu stehen uns bisher nur sehr komplexe und dennoch einseitige Evaluierungsmethoden zur Verfügung. Wir haben daher auf Grundlage der aktuellen Nachhaltigkeits-Forschung zusammen mit unseren Projektpartnern diesen einfachen Rechner entwickelt, der verschiedene Umweltaspekte in einer Gesamtbetrachtung vereint.
Der G-Kr ist ein kostenloses, nicht kommerzielles Angebot zur Wissensvermittlung. Um eine langfristige Aufrechterhaltung, Pflege und Aktualisierung des Angebots zu gewährleisten, wurde mit dem Verein „ReduceReuseRecycleArchitectureAssociation“ e.V. i.G. ein Träger der Webseite gefunden, der gemeinnützige Ziele verfolgt.
Für das Projekt wurden detaillierte Berechnungen zu den Auswirkungen unterschiedlicher baulicher Maßnahmen bei Objekten verschiedener Bauzeit und Typologie erstellt. Der Gebäude-Klimarechner stellt die Effizienz-Fokussierung gängiger Bewertungssysteme infrage und propagiert eine neue Berechnungsmethode. Diese verknüpft Betriebs- und Herstellungsemissionen zu einem Gesamt-Impact und berücksichtigt zusätzlich die Ressourceneffizienz. Maßstab für die Beurteilung der unterschiedlichen Handlungsszenarien ist jeweils der geringste negative Gesamt-Impact einer Maßnahme bis 2045, wobei sich der G-Kr an den Zielen und Inhalten sowie der budgetorientierten Betrachtung des Deutschen Klimaschutzgesetzes (KSG) orientiert.
Das ‚richtige Handeln‘ mit Bestandsbauten ist im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes berechenbar. Der Rechner kann keine detaillierte LCA-Berechnung ersetzen, aber er kann im Sinne einer Ersteinschätzung wertvolle Hinweise zu Handlungsoptionen geben.
Im Januar 2026 wird zunächst eine Beta-Version des Rechners für Wohnungsbauten online gestellt. Mithilfe der eingegebenen Daten und des Online-Feedbacks soll der Rechner weiter verbessert werden. Auch die Ausweitung auf weitere Gebäudetypen, beispielsweise Bildungs- und Verwaltungsbauten, ist geplant.
Wir speichern anonymisiert die eingegebenen Daten, um sie statistisch auszuwerten. Wir haben darauf geachtet, dass die eingegeben Daten keine Rückschlüsse auf die eingebende Stelle zulassen. Wir haben daher auch auf das Anlegen von Nutzern verzichtet. Sie können Ihre Ergebnisse nur direkt nach der Bearbeitung herunterladen.
Zur Verbesserung unseres Rechners sind wir auf Ihr Feedback angewiesen: Wir haben dazu ein online-Fragetool integriert und bitten Sie sehr herzlich Ihre Erfahrungen im Umgang mit dem Rechner mit uns zu teilen.
Wenn Sie uns das durch Ihre Adresseingabe ermöglichen, informieren wir Sie auch gerne über Neuigkeiten, Updates oder neue Versionen des Rechners.
Zu den Grundlagen
In 19 Jahren, im Jahr 2045 soll Deutschland ‚klimaneutral‘ sein. D.h. durch das Leben und Wirtschaften in Deutschland darf nur noch so viel CO₂eq freigesetzt werden – wie der Atmosphäre durch natürliche Prozesse (z.B. Photosynthese von Pflanzen) oder technische Prozesse (Carbon Capture) wieder entzogen wird. Damit will Deutschland einen beispielhaften Beitrag zur Einhaltung des 1,5° Ziels und des Pariser Klimaabkommens leisten. Wir sind noch sehr weit von diesem Ziel entfernt. Der Gebäudesektor ist mit 40% der Emissionen in Deutschland und mit über 50% des Müllaufkommens dabei einer der ‚Hauptsünder‘. Die Politik versucht mit Gesetzesvorgaben wie dem GEG und Förderinstrumenten für ‚energetische Sanierungen‘ gegenzusteuern. Doch führende Wissenschaftler weisen immer wieder darauf hin, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen – oder sogar kontraproduktiv sind. Wie können Sie als Gebäudebesitzer oder -Verantwortlicher hier richtig reagieren?
Wir wollen den ‚richtigen‘ Umgang mit Bestandsgebäuden in Anbetracht der Klimakrise berechenbar machen und damit positiv zur ‚Bauwende‘ beitragen. Der Gebäude-Klimarechner soll das Verständnis des komplexen Zusammenhangs zwischen Betriebs- und Herstellungsemissionen fördern – und die Bedeutung von Gebäuden im Ressourcenmanagement verdeutlichen.
Unsere Forschung hat sich zum Ziel gesetzt grundsätzliche Fragen zum Umgang mit Bestandsgebäuden zu beantworten:
1. Was ist der ‚richtige‘ Umgang mit einem Bestandsgebäude?
2. Lässt sich das – bezogen auf die Klimaziele – ganz einfach berechnen?
3. Wie kann man die Daten des Gebäudebestands in Deutschland so auswerten, dass eine statistische Zuordnung und Abbildung beliebiger Gebäude möglich wird?
4. Wie kann man – angesichts der komplexen Zusammenhänge zwischen Betriebsenergie, Herstellungsenergie und Ressourcenverbrauch – den ökologische Gesamtimpact unterschiedlicher Strategien messen und abbilden?
Der Rechner – in der nun als Beta-Version online zur Verfügung stehenden Form – beantwortet diese Fragen und stellt die erarbeiteten Daten und Berechnungsmethoden zur freien Nutzung zur Verfügung.
Damit können Gebäudebesitzer oder Gebäude-Verantwortliche abschätzen, welche Gesamt-Umweltfolgen unterschiedliche Handlungsszenarien mit ihrem Bestand haben. Mit der Eingabe weniger, unmittelbar verfügbarer Daten erhält man eine Handlungsempfehlung zum ‚richtigen‘ Umgang – bezogen auf die Umweltfolgen.
Wir folgen dabei dem Prinzip ‚most with least‘: Der größtmögliche gesellschaftliche Nutzen soll mit den geringstmöglichen negativen Umweltfolgen erreicht werden. Wir berücksichtigen dabei nicht nur die ‚Energieeinsparung‘ von Renovierungs- oder Ersatz-Neubau Maßnahmen, sondern auch die Energie, Emission und Ressourcen, die für die Realisierung der jeweiligen Maßnahmen eingesetzt werden.
Ein Praxisbeispiel: Wer neue Fenster einbaut, muss die alten ‚entsorgen‘. Es entsteht Müll, während für die Produktion, den Transport und den Einbau der neuen Fenster Energie verbraucht und CO₂eq Emissionen freigesetzt werden. Diese negativen Umweltfolgen müssen sich – über einen geringeren Heizenergieverbrauch – in weniger als 20 Jahren ‚amortisieren‘, denn 2045 soll unsere gesamte Wirtschaft – und auch der Betrieb von Gebäuden klimaneutral sein.
Die Beta-Version des Gebäude-Klimarechners ist limitiert auf Wohngebäude. Während einer Test- und Auswertungsphase soll das Daten- und Berechnungsmodell weiter verbessert und der Rechner auf weitere Typologien ausgeweitet werden.
Zur Methodik
Wir sind überzeugt, dass zur Erreichung der Klimaziele radikale Änderungen notwendig sind. Dazu gehört auch die Abschaffung überholter wissenschaftlicher Konventionen und Berechnungsmethoden und der daraus resultierenden Gesetzes- und Förderinstrumente:
Wir plädieren bei der Beurteilung der Betriebsemissionen von Gebäuden ganz klar für die Beurteilung der tatsächlichen Verbräuche – nicht der sog. Bedarfsberechnungen. Untersuchungen zeigen eindeutig, dass der Energiebedarf bei Bestandsgebäuden bauphysikalisch meist zu hoch angesetzt wird – und die prognostizierten Einsparungen durch Dämm-Maßnahmen regelmäßig stark überschätzt werden. Unseres Erachtens müssten die Effizienzhaus-Standards und die an Dämmmaßnahmen der Gebäudehülle orientierten Förderungen bei Bestandsgebäuden abgeschafft – und stattdessen die tatsächliche, messbare – Emissionsreduktion von Gebäuden gefördert werden.
Der einseitige Fokus auf die Energieeffizienz von Gebäuden hat bisher einen großen Teil der Umweltfolgen ausgeklammert: die Herstellungsemissionen, die gigantischen Müllberge und die damit zusammenhängende Ressourcenverschwendung im Bauwesen. Wir wollen diese Effekte angemessen in der Beurteilung von Handlungsszenarien berücksichtigen.
Herstellungsemissionen werden derzeit – wenn überhaupt – sehr fragwürdig in Berechnungen angesetzt. In Anlehnung an die kalkulatorische CO₂ Abschreibung des CO₂ Ausweises der gif.eV unter der Leitung von Timm Sassen und gemäß einer ‚wissenschaftlichen Konvention‘ werden die Emissionen aus der Herstellung eines Gebäudes über eine virtuelle Lebenszeit von 60 (manchmal auch 50 oder 80) Jahren hinweg linear ‚abgeschrieben‘. Ein bestehendes Gebäude aus den 1960er Jahren hat bei diesen Betrachtungen keinen ‚energetischen Wert‘ mehr. In Wirklichkeit werden die Emissionen in dem kurzen Zeitraum der Materialproduktion und Erstellung freigesetzt – und bleiben mehrere Hunderte von Jahren in der Atmosphäre. Für das momentan übliche Abschreibungsmodell dieser Emissionen gibt es also keine wissenschaftliche Begründung. Mit einer Qualifizierung des Bestands können wir heute darüber entscheiden die vor 50 oder 70 Jahren freigesetzten Emissionen noch für weitere 70 Jahre zu nutzen. Insofern müssten die im Gebäude ‚gespeicherten‘ Emissionen bei Gesamt-Impactbetrachtungen berücksichtigt werden.
In unseren Berechnungen setzen wir die Betriebs- und Herstellungsemissionen jeweils zu dem Zeitpunkt an – an dem sie tatsächlich freigesetzt werden. Zusätzlich stellen wir die gespeicherten grauen Emissionen des Bestands als ‚Weiterverwendungspotenzial‘ dar. Unser Tool berechnet jeweils die zu erwartenden klimaschädlichen CO₂eq-Emissionen aus Betrieb und Herstellung der Immobilie und addiert diese zu einem Gesamt-Impact. Betrachtungshorizont ist gem. Deutschem Klimaschutzgesetz das Jahr 2045, in dem Deutschland vollständig klimaneutral sein will.
Herstellungs- und Betriebsemissionen hängen unmittelbar zusammen. Um mehr Effizienz zu erreichen, muss auch mehr Herstellungsenergie eingesetzt werden. Beim Gesamtimpact werden nur die Herstellungsenergien für die gewählten Modernisierungs- oder Bau-Maßnahmen berechnet. Die Angabe der gespeicherten grauen Energie im Bestand ist informativ. Allerdings wird dieses Potenzial bei einem Abbruch und Neubau zusätzlich ‚verschwendet‘.
Bei der Betriebsenergie sind für die unterschiedlichen Energieträger Absenkpfade hinterlegt, die den steigenden Anteil regenerativer Energie bis zur Klimaneutralität 2045 berücksichtigt.
In unserer Evaluierung unterschiedlicher Modernisierungs- oder Ersatzneubau-Szenarien bewerten wir die Variante am besten, in der insgesamt im Betrachtungszeitraum bis 2045 der geringste Gesamtimpact, d.h. am wenigsten klimaschädliche CO₂eq durch Betrieb und Herstellung emittiert werden. Zusätzlich stellen wir das Müllaufkommen und den verursachte Ressourceneinsatz dar.
Der Rechner stellt jeweils drei prinzipiell unterschiedliche Szenarien gegenüber: Den unveränderten Weiterbetrieb A, die Modernisierung B – und den Abbruch und Ersatz-Neubau einer Immobilie C. Mischformen, wie Teilabbruch, Aufstockungen oder auch Neubauten mit geänderten Flächen und Volumen können wir in dieser extrem vereinfachten gratis-online Version leider nicht abbilden.
Zu den Ergebnissen des G-Kr
Zur Genauigkeit der Ergebnisse:
Die Berechnung Ihres Gebäudes erfolgt auf Grundlage der Zuordnung statistischer Werte zur Typologie, dem Erstellungszeitraum und der Größenordnung Ihres Objektes. Aus dieser groben Zuordnung resultiert eine entsprechend grobe Genauigkeit der Resultate. Der Rechner kann eine komplexe Lebenszyklusanalyse ihres Bestandsgebäudes nicht ersetzen. Der Rechner kann aber unterschiedliche Szenarien miteinander vergleichbar machen und die grundsätzlichen Tendenzen in ihren Umweltauswirkungen aufzeigen. Er kann Ihnen wichtige Hinweise darauf geben, welche Maßnahme sich wirklich lohnt.
Wie können Sie mit den Ergebnissen umgehen?
Sie können unmittelbar nach der Bearbeitung Ihre Ergebnisse als PDF-Datei herunterladen – und z.B. als Besprechungsgrundlage mit anderen Entscheidern nutzen, um eine fundierte Diskussion zum Umgang mit Ihrem Gebäude führen zu können. Bei der Entscheidung zum Umgang einer Bestandsimmobilie spielen viele Faktoren eine Rolle – wie etwa die Kosten, die Wertschätzung des Vorhandenen oder technische Aspekte, wie Tragfähigkeit oder Deckenhöhen. Sie haben aber mit dem Gebäudeklimarechner nun noch weitere Argumentationsebenen.
Wie ausgeführt stellt diese Forschung ganz dezidiert auch Berechnungsmethoden und Standards in Frage. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen oder Vertiefungsbedarf an ein Planungsbüro oder eine Forschungsinstitution, die mit LCA- und Gesamtimpakt-Berechnungen so vertraut ist, dass sie die angewendeten Berechnungen nachvollziehen und einordnen kann.
Um dann wirklich beurteilen zu können, wie Sie ein Bestandsgebäude zukunftsfähig und langfristig erfolgreich weiterentwickeln können, brauchen Sie das Einfühlungsvermögen, das technische Verständnis und die Vorstellungskraft eines im Umgang mit Bestand versierten Architekturbüros.
Hierbei können Ihnen Suchfunktionen auf Architekturplattformen helfen wie z.B. beim Bund Deutscher Architektinnen und Architekten www.bda-bund.de/architects.
Zum Team
Initiatoren und verantwortliche Forschungsinstitution
Konzeption und Gesamtkoordination:
Muck Petzet Architekten GmbH
MPA ist ein ‚aktivistisches‘ Architektur – und Beratungsbüro mit eigener Forschungsabteilung und einer kooperativen Struktur und Denkweise. Mit unseren Projekten wollen wir den größtmöglichen sozialen und wirtschaftlichen Nutzen bei möglichst geringer Belastung unserer Umwelt erzielen. Wir sind Planungs- und Strategiepartner für unsere Kunden. Wir entwickeln die Programmierung ebenso wie die architektonischen Konzepte und Umsetzungen. Muck Petzet ist Professor für Sustainable Design an der Accademia di architettura-USI in Mendrisio (CH). Sein Büro hat mit dem BBB-System ein umfassendes Bewertungssystem für die Nachhaltigkeit von Umbauten entwickelt. MPA ist an mehreren Forschungsprojekten zu den Grundlagen der notwendigen Bauwende von Baukultur zu Umbaukultur beteiligt und ist Initiator und Gründungsmitglied der RRRArchitectureAssociation.
Team G-Kr: Muck Petzet, Ferdinand Knecht, Irene Tassinari, Giulia Biondi, Noah Schweizer.
www.muck-petzet.com
mit ReduceReuseRecycleArchitectureAssociation
RRRAA ist eine non-profit Organisation, die sich dem Ziel verschrieben hat, die Hierarchie von Reduce, Reuse, Recycle d.h. von Vermeidung, Weiternutzung und Verwertung von der Abfallwirtschaft in die Architektur einzuführen. Auch beim Umgang mit Bestandsgebäuden sollte zunächst die Vermeidung des Unnötigen und die möglichst langfristige Weiternutzung im Vordergrund stehen.
www.rrr-architecture.com
Mitinitiatoren und Kooperationspartner
Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA
Greyfield Group
Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA
Der BDA verbindet rund 5.000 freischaffende Architektinnen und Stadtplaner, die für Qualität und persönliche Integrität stehen – und dafür in den BDA berufen wurden. Auf Ebene des Bundes, der Länder und der Gruppen fördert der BDA gute Architektur und Stadtplanung, eine gemeinwohlorientierte Berufsauffassung und klimaschonendes Bauen.
www.bda-bund.de
Greyfield Group
Die Greyfield Group ist ein Projektentwickler und Bestandshalter, der 2012 gegründet wurde und sich ausschließlich auf Bauen im Bestand fokussiert. Zur Essener Gruppe gehören die Marken Greyfield, Liwon, Stana sowie re:unit, die jeweils im Lebenszyklus einer Immobilie aktiv sind. Die Greyfield Group hat sich zum Ziel gesetzt, identitätsstiftende Immobilien, die in die Jahre gekommen sind, wieder nutzbar zu machen, sie damit vor dem Abriss zu bewahren und dann an die Menschen zurückzugeben. Mit dem Stopp weitergehender Flächenversiegelung beginnt für Greyfield die Ressourcenschonung. So wird durch den Erhalt der bestehenden Gebäudesubstanz Klimaschutz konsequent weitergedacht. Greyfield steht somit für die Umnutzung der grauen bebauten Fläche dieser Erde. Das bedeutet Re-Development statt Development, um Bestehendes zu erhalten und die Gebäudesubstanz als Material- und Ressourcenlager zu verstehen. Ihr eigens 2023 initiierter Verband für Bauen im Bestand findet Lösungen für die Herausforderungen im Bestand und bündelt Wissen, um die Transformation effizienter zu gestalten.
www.greyfieldgroup.de
Forschungspartner
Datenermittlung und Berechnungsmethodik Graue Energie:
Accademia di architettura-USI di Mendrisio
Die Accademia di architettura-USI in Mendrisio ist eine international renommierte Fakultät der Università della Svizzera italiana (USI), die sich auf die Ausbildung humanistischer und generalistischer Architekten spezialisiert hat, indem sie innovative, interdisziplinäre Lehre mit Praxisbezug (Design, Geschichte, Geisteswissenschaften) verbindet und von renommierten internationalen Professoren und Studierenden aus aller Welt geprägt ist.
G-Kr Team: Andrea Roscetti und Aramis Vincenzi.
www.arc.usi.ch
Datenermittlung und Berechnungsmethodik Betriebsenergie:
b+ee
b+ee ist ein von Prof. Friedemann Zeitler geleitetes Beratungsbüro für Bauphysik und Energieeffizienz. Prof. Zeitler lehrt an der Hochschule Coburg die energetische Bewertung und Optimierung von Gebäuden und ist Autor mehrerer Fachbücher zum Thema Energieberatung und energetische Gebäudesanierung.
Datengrundlagen zu Ressourcen, Materialien:
Madaster Germany GmbH
Madaster ist das Kataster für Materialien und Produkte im Bau. In der browserbasierten Software können Daten über alle Materialien und Produkte registriert werden, die in einem Objekt verbaut wurden. Durch die Erfassung jedes einzelnen Bauteils erhält man unter anderem Aufschluss über die Zirkularität, das gebundene CO₂ und eine finanzielle Bewertung der verbauten Ressourcen. Außerdem kann die Demontierbarkeit von Bauteilen erfasst und das Potential für Wiederverwendung abgebildet werden. Madaster wird im Neubau als auch im Bestand angewendet. Dabei können Gebäudedaten aus BIM-Modellen, Massenermittlungen oder auf statistischer Basis genutzt werden.
www.madaster.de
Datenabgleich /-kontrolle Verbrauchs- und Herstellungsemissionen:
mit Scandens
Scandens ist ein führender Anbieter von Softwaretechnologien für die Sanierungs- und Investitionsplanung von Gebäuden und Portfolien. Ziel ist es für die Immobilienbranche ein einfach zu bedienendes Tool anzubieten, dass es ermöglicht, finanzielle und CO₂-Ziele in Einklang zu bringen. Dafür stellt Scandens eine KI-gestützte Plattform bereit, die es Immobilieneigentümern ermöglicht, profitable und verantwortungsvolle Investitions- und Sanierungsentscheidungen zu treffen.
www.scandens.ch
Wissenschaftlicher Beirat
Prof. Thomas Auer, TU München
Professur für Gebäudetechnik und klimagerechtes Bauen
Thomas Auer war 25 Jahre Managing Director & Partner von Transsolar, einem Ingenieurbüro mit Niederlassungen in Stuttgart, München, Paris und New York. Er hat mit weltbekannten Architekturbüros an zahlreichen internationalen Architekturprojekten zusammengearbeitet. Er hat Konzepte für Gebäude und Stadtteile auf der ganzen Welt entwickelt, die für ihre innovativen Strategien bekannt sind. Seit 2014 ist er ordentlicher Professor für Gebäudetechnologie und klimagerechtes Bauen an der TU München. Schwerpunkt seiner Forschung ist die Verbindung von Wissenschaft und Klimaengineering in der Architektur. Mit seinen zahlreichen Forschungsvorhaben, wie etwa ‚einfach Bauen‘ (zusammen mit Prof. Nagler) und den mit Transsolar betreuten Projekten steht Prof. Auer an der Spitze einer von Forschungsergebnissen getragenen Bewegung zur praktischen und gedanklichen Umsetzung einer Bau-Wende in Deutschland.
Prof. Elisabeth Endres, TU Braunschweig
Institut für Bauklimatik und Energie der Architektur
Prof. Elisabeth Endres ist Professorin für Gebäudetechnologie an der TU Braunschweig. Sie ist seit Oktober 2019 Ordinaria an der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften und leitet das Institut für Bauklimatik und Energie der Architektur. Neben Forschungen zu CO₂ Neutralität in Errichtung und Betrieb auf Gebäude- und Quartiersebene, sowie Strategien mit Low-Tech Konzepten behagliche Raumklimata auf Makro- und Mikroebene zu generieren, liegt die Betrachtung am Institut auf der Methodik der Planungsprozesse mit dem Ziel robuste und nachhaltige Gebäude zu entwickeln. Prof. Elisabeth Endres ist Mitinitiatorin des ‚Praxispfad CO₂-Reduktion im Gebäudesektor‘ einem Manifest und praktischen Ratgeber für einen finanzierbaren und klimawirksamen Umbau der Gebäudewirtschaft.
www.initiativepraxispfad.de
Timm Sassen, Greyfield Group
Timm Sassen ist Gründer und Geschäftsführer der Greyfield Group und Gründungsmitglied des Verbandes für Bauen im Bestand. Der Gründer und CEO der Essener Greyfield Group fordert ein Ende der Wegwerfmentalität beim Bauen und stattdessen ein neues Bewusstsein, das den Bestand und seine Chancen für Umwelt, Baukultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Mittelpunkt stellt. Mit Blick auf die rasanten Klimaveränderungen wendet sich der anerkannte Immobilienökonom gegen einen Nachhaltigkeitsdiskurs, der nach diversen Öko-Standards zertifizierte Neubauten prämiert, die für die Erstellung dieser Neubauten verbrauchten Ressourcen aber systematisch ausblendet. Mit eigenen Forschungsprojekten, auch finanziert durch die Greyfield Stiftung, leistet Sassen einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltigere Stadt- und Immobilienentwicklung in Deutschland.
Grafik / Programmierung
Paul Voggenreiter
www.paulvoggenreiter.eu
Timo Rychert
www.open-close.studio
Gefördert durch
Dieses Projekt wird gefördert vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) aus Mitteln der Zukunft Bau Forschungsförderung.
Kontakte
Muck Petzet Architekten GmbH
Landwehrstrasse 37, D-80336 München
T: +49 (0)89 5999 49 20
E: info@g-kr.online
www.muck-petzet.com
Glossar
Das Glossar enthält Erläuterungen zu wichtigen Begriffen und Themen des Klimarechners. Das Glossar entspricht dem Kenntnis- und Wissenschaftsstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Klimarechners (2025). Zu verschiedenen Punkten gibt es keine eindeutige, wissenschaftlich unstrittige Basis, das Glossar gibt insofern die Interpretation und Meinung des Erstellers (MPA & Partner) wieder und nicht die des Fördergebers (BBSR).
- Abbruchrate
- Bauwende
- Bedarfs- und Verbrauchsnachweise
- Betriebsenergie
- BGF-R
- Bundes-Klimaschutzgesetz
- CO₂eq
- Deutscher Klimarat
- Direkte und indirekte Emissionen
- Energetische Standards
- Energieeffizienz
- Energieträger fossil
- Energieträger regenerativ
- Klimagase
- Klimapolitik
- kWh/m²a
- Niedertemperatur
- Nutzerverhalten
- Pariser Klimaabkommen
- Praxispfad CO₂-Reduktion
- Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude
- Zirkuläres Bauen
Abbruchrate
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland etwa 4.700 Wohngebäude abgerissen, was circa 16.000 Wohneinheiten entspricht. Die Abrisse dienen überwiegend dazu, an gleicher Stelle Ersatzneubauten zu errichten. Die abgerissenen Wohngebäude entsprechen einer Fläche von rund 1,1 Mio. m² Wohnfläche. Die Abbruchrate ist dabei seit 2004 (etwa 11.000 Wohngebäude) kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2019 gab es eine deutliche Abnahme des Abrissvolumens von rund 6.900 Wohngebäuden im Jahr 2018 auf ca. 5.800. Diese Tendenz macht Hoffnung und geht in die richtige Richtung. Aktuell werden für die Erstellung von Ersatz-Wohnneubauten pro Jahr etwa 720.000 t CO₂eq emittiert. Quelle: dena-Gebäudereport 2024.
Im Jahr 2022 wurden etwa 7.500 Nichtwohngebäude abgebrochen, das entspricht in etwa 13,1 Mio. m² BGF. Bei einem Ersatz dieser Fläche durch Neubauten ergibt sich eine Emission von etwa 11 Mio. t CO₂eq. Die insgesamt also etwa 12 Mio. t CO₂eq, die in Deutschland für – vermeidbare – Ersatzneubauten emittiert werden entsprechen in etwa der Hälfte des der Bauwirtschaft gem. Klimaschutzgesetz noch zur Verfügung stehenden CO₂eq Budgets*. Damit bleibt für die notwendigen Neubauten – wie etwa den Wohnungsbau – zu wenig Budget übrig: Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 251.900 neue Wohnungen fertiggestellt. Das umfasst sowohl neue Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Der Neubau entspricht etwa 30 Mio. m² zusätzlicher Wohnfläche jährlich. Quelle: dena-Gebäudereport 2024.
*Bei Erlass des Klimaschutzgesetzes wurden maximale CO₂-Emmissions-Jahresbudgets für unterschiedliche Wirtschaftssektoren festgelegt. Dabei wurden dem Gebäudesektor nur die Betriebsemissionen von Gebäuden zugeordnet, nicht die Herstellungsemissionen. Die direkten und indirekten Emissionen der Bauwirtschaft lassen sich aber auf Grundlage eines Forschungsprojekts des BBSR aus dem Jahr 2018 mit etwa 25% dieser Budgets quantifizieren. Quelle: Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland. Nachdem in den ersten Jahren regelmäßig die Budgets des Mobilitäts- und des Gebäudesektors überschritten wurden – gab es 2024 ein Gesetzesreform, die nur mehr ein (schwer kontrollierbares) Gesamtbudget ausweist.
Bauwende
Im Bau- und Planungsbereich wird immer öfter von einer Bauwende gesprochen. Damit ist die Dekarbonisierung des Gebäudesektors und die dazu notwendigen radikalen Änderungen bei der Erstellung – und Modernisierung von Bauwerken gemeint. Über die notwendigen Schritte besteht dabei keine vollständige Einigkeit. Als Bestandteile der Bauwende gelten die Umstellung der Bauwirtschaft von einem linearen ‚Verbrauchs‘-Modell auf ein zirkuläres ‚Weiter-Nutzungs‘- Modell. Im Fokus stehen: Weiternutzung und Qualifizierung von Bestandsgebäuden statt Abbruch – aber auch die Weiternutzung von Gebäudeteilen, die Errichtung von Gebäuden als ‚Materiallager‘ und die Verwendung biobasierter ‚low-impact‘ Materialien in kreislaufgerechten Konstruktionen. (siehe auch zirkuläres Bauen).
Bedarfs- und Verbrauchsnachweise
Bedarfs-Energieausweise errechnen einen theoretischen Heizenergie- und Warmwasserverbrauch – je nach den bauphysikalischen Eigenschaften der gedämmten Hülle und statistischen Annahmen. Sie sind unabhängig vom Nutzerverhalten. Bedarfs-Energieausweise sind für eine Vielzahl von Gebäuden und Maßnahmen vorgeschrieben. Verbrauchs-Energieausweise dagegen orientieren sich an den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre. Sie sind also abhängig vom Nutzerverhalten.
Bedarfsausweise gelten als ‚genauer‘ – obwohl mehrere Studien nachgewiesen haben, dass die errechneten Werte bei Verbräuchen im unsanierten Bestand in der Realität meist weit unterschritten werden. Die errechneten Einsparungen bei hochgedämmten Gebäuden werden dagegen in der Realität bei weitem nicht erreicht. Das Nutzerverhalten spielt – gegenüber den bauphysikalischen Eigenschaften – eine entscheidende – bisher unterschätzte Rolle. Studien zeigen, dass reale Verbräuche und errechneter Energiebedarf um bis zu 400% abweichen können. Im G-Kr regen wir daher dazu an, die tatsächlichen Verbräuche (idealerweise gemittelt der letzten drei Jahre) einzutragen und zu Grunde zu legen.
Betriebsenergie
Für den Betrieb von Gebäuden, insbesondere die Beheizung, Kühlung und die Warmwasserbereitung wird viel Energie verbraucht – und entsprechend viel CO₂eq emittiert. Der Betrieb von Gebäuden machte im Jahr 2024 mit 100–105 Mio. t CO₂eq etwa 16% der Gesamtemissionen in Deutschland aus.
Beim Betriebs-Energieverbrauch unterscheidet man in Endenergie (die kWh, die tatsächlich verbraucht werden) und Primärenergie (die kWh, die davon aus fossilen Energieträgern stammen (klimaschädliche Anteile)). Zur Umrechnung wird der sog. Primärenergiefaktor verwendet. Die anzusetzenden Faktoren sind im Gebäudeenergiegesetz veröffentlicht.
BGF-R
BGF ist eine gebräuchliche Flächen-Einheit im Gebäudebereich. BGF-R bedeutet gem. DIN 277 ‚Bruttogrundfläche im Regelfall‘. Damit ist die vollständig umschlossene Gesamt-Fläche aller Geschossebenen gemeint (inkl. Außenmauern). Unter BGF-S werden dagegen nicht vollständig umschlossene, aber konstruktiv mit dem Gebäude verbundene Flächen wie Balkone oder Terrassen zusammengefasst. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei BGF-R um die Fläche, die sich durch die Außenabmessungen aller Geschosse ergibt. Es wird dabei unterschieden in BGF-R/oi und ui, d.h. die Fläche oberirdischer und unterirdischer Geschosse.
Für unsere Berechnungen der Betriebsenergie verwenden wir die BGF-R/oi (nur oberirdische Geschosse – als Annäherung an die ‚Energiebezugsfläche‘) für die Berechnung der Herstellungsenergie die BGF-R (alle umschlossenen Flächen inkl. der Untergeschosse, hier ist oft sehr viel Herstellungs-Emission ‚vergraben‘).
Bundes-Klimaschutzgesetz
Das Bundes-Klimaschutzgesetz ist am 18/12/2019 in Kraft getreten – und wurde zuletzt im Juli 2024 novelliert. Das Gesetz verfolgt zur Regulierung klimaschädlicher Emissionen einen Budget-Ansatz, d.h. für einzelne Wirtschaftssektoren wurden jährlich sinkende Budgets vorgegeben, die zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2045 noch emittiert werden dürfen. Diese Budgets wurden in den ersten Jahren vom Gebäudesektor regelmäßig überschritten. Mit der Novellierung wird nurmehr ein Gesamtbudget für die Emittierung von CO₂eq / Jahr ermittelt und kontrolliert. Nach 2045 darf demnach in Deutschland kein weiteres CO₂ mehr emittiert werden, dass nicht über natürliche Prozesse wieder gebunden – oder über technische Prozesse der Atmosphäre entzogen wird. 2045 soll die gesamte deutsche Volkswirtschaft betreffend direkter und indirekter Emissionen klimaneutral sein. Das verbleibende CO₂-Gesamtbudget für Deutschland wurde auf Grundlage des Pariser Klimaschutzabkommens errechnet und linear jährlich abnehmend bis 2045 auf 0 reduziert. Die Budgets werden bisher nur bundesweit beobachtet und nicht lokal kontrolliert. Unter Anwendung der Berechnungsprinzipien des Klimaschutzgesetzes wäre es ohne weiteres möglich lokale Budgets auf Grundlage der Einwohnerzahlen auszuweisen und damit im Gebäudesektor von den Genehmigungsbehörden kontrollierbar zu machen.
CO₂eq
CO₂eq ist die Abkürzung für Kohlendioxid-Äquivalente. Mit dieser Einheit werden üblicherweise klimaschädliche Emissionen, d.h. Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger, berechnet und ausgewiesen. Diese Einheit wird in Tonnen gemessen. Eine Tonne CO₂ entspricht in etwa dem Volumen eines Würfels mit 100/100/100m.
Deutscher Klimarat
Der Deutsche Klimarat oder auch ‚Expertenrat für Klimafragen‘ wurde zur Kontrolle und Umsetzung des Deutschen Klimaschutzgesetzes ins Leben gerufen. Er legt regelmäßig Berichte zum Stand und Erfolg der Maßnahmen vor. Der aktuelle Bericht zu 2024 mit Projektionsdaten 2025 kommt zum Schluss, dass es unwahrscheinlich, aber möglich ist, dass mit den derzeit getroffenen gesetzlichen Regelungen und Anreizen die Ziel-Budgets bis 2030 eingehalten werden können: ‚spätestens ab 2030 sind deutliche Zielverfehlungen zu erwarten‘. (siehe auch Expertenrat für Klimafragen).
Direkte und indirekte Emissionen
Unter direkten Emissionen werden die vor Ort (innerhalb einer Systemgrenze, z.B. Stadtgebiet München) erzeugten Emissionen verstanden, z.B. die Emissionen aus dem lokalen Betrieb von Heizungsanlagen. Indirekte Emissionen sind Emissionen für Produkte und Dienstleistungen, die innerhalb einer Systemgrenze benötigt oder konsumiert werden, die aber außerhalb der Systemgrenze emittiert werden (z.B. die Konsumgüter, Materialien usw. die außerhalb der Stadt erzeugt und transportiert werden).
Energetische Standards
Die Entwicklung von gesetzlich verbindlichen energetischen Standards und technischen Maßnahmen für Gebäude erfolgte – ausgelöst durch die Ölkrise – seit Mitte der 70er Jahren bis zum aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) hauptsächlich für Neubauten. Diese Standards und Anforderungen wurden dann auf den Bestand übertragen. Die Spezifik und Möglichkeiten des Bestands wurden dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Die heute bei Neubauten vorgeschriebenen und realisierbaren Standards wie die im Förderbereich üblichen EH55 (Effizienzhaus 55) oder EH40 Standards erfordern bei Bestandsbauten der Nachkriegszeit (dem überwiegendem Anteil an der deutschen Bausubstanz) – in Verbindung mit den heute üblichen Berechnungsmethoden - einen überproportionalen technischen, baulichen und finanziellen Aufwand. Überdies ist eine Umsetzung der notwendigen komplexen Maßnahmen oft nicht im bewohnten Bestand umsetzbar. Daher fordern führende Wissenschaftler (siehe Praxispfad) die Reduzierung der Anforderungen für Bestandsbauten auf effektive und angemessene Maßnahmen, die sich am tatsächlichen Verbrauch und der Reduktion der Emissionen orientieren und nicht an virtuellen ‚Energieeinsparungen‘.
Energieeffizienz
Unter Energieeffizienz eines Gebäudes versteht man die Qualität der Gebäudehülle (möglichst geringe Wärmedurchlassquotienten der Bauteile, Luftdichtheit) kombiniert mit der Qualität der Wärmeversorgung (möglichst hohe regenerative Anteile). Im GEG sind für beide Bereiche jeweils Mindestanforderungen definiert. Energieeffizienz bezieht sich auf den berechneten Wärmebedarf eines Gebäudes. Die für die Maßnahmen notwendigen grauen Herstellungsenergien, Ressourcenverbräuche und das resultierende Müllaufkommen werden vernachlässigt.
Energieträger fossil
In Deutschland wurden 2023 für den Betrieb von Wohngebäuden nach wie vor überwiegend die fossilen Energieträger Kohle (3%), Öl (22%) und Gas (44%) eingesetzt. Insgesamt sind Öl und Gas zusammen mit 66 bis 69% die bestimmenden Energieträger im Gebäudebetrieb (Wohn- und Nichtwohngebäude). Beim Abbruch von Gebäuden, bei der Herstellung und dem Transport von Materialien – und im Bauprozess selbst werden ebenfalls nach wie vor hauptsächlich fossile Energieträger verwendet. Statistiken über die fossilen Anteile im Transport – und Herstellungsbereich von Gebäuden gibt es nicht.
Energieträger regenerativ
Im Jahr 2023 lag der Anteil erneuerbarer Energieträger am Energieverbrauch für den Betrieb von Gebäuden in Deutschland bei etwa 21%. Biomasse stellte dabei mit 80% den größten Anteil (60% Holz). Wärmepumpen stellten 14%, Solarthermie 6% und Geothermie 5% der Energie zur Verfügung. Bei der Stromerzeugung dagegen stellten erneuerbare Energien 2023 erstmals mehr als 50% der Energiequellen, davon Windenergie (32%), Photovoltaik (12,4%), Biomasse und Abfälle (10%) und Wasserkraft (4% der Stromerzeugung). Führende Wissenschaftler (siehe Praxispfad) sehen auf Grund dieser Voraussetzungen für den Gebäudebereich den Vorrang der Umrüstung von Heizanlagen auf Wärmepumpen und eine Strom-Energiewirtschaft. Quellen: dena-Gebäudereport 2025, „Energieverbrauch in Deutschland“; BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., "Erneuerbare Energien deckten 2023 erstmals mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs", Dez. 2023.
Klimagase
Als Klimagase werden klimaverändernde Gase bezeichnet, die sich in der Atmosphäre sammeln und über den sogenannten ‚Gewächshaus‘-Effekt eine Erwärmung der Erdatmosphäre verursachen. Die bekanntesten Klimagase sind CO₂ und Methan. Der unmittelbare Zusammenhang zwischen der Freisetzung dieser Gase – insbesondere durch Verbrennung fossiler Brennstoffe – und der Erderwärmung ist bereits seit Mitte des 20. Jahrhunderts bekannt und gilt inzwischen auch empirisch als erwiesen.
Klimapolitik
Der Fokus der deutschen Klimapolitik im Gebäudebereich lag bisher allein auf der Betriebsenergie von Gebäuden (Heizung, Warmwasser), weil dort kurzfristig größere Einsparungen möglich schienen und die Berechnungsgrundlagen besser sind. Die Klimapolitik fußt auf einer Gesetzgebung (vom Energie-Einsparungsgesetz 1976 über die EnEV und das heutige Gebäudeenergiegesetz), die – in der Folge der Ölkrise 1973 – mit der expliziten Motivation der Verbrauchsreduktion entstanden ist – und erst in den 90er und 2000er Jahren zunehmend mit den Zielen der immer wichtiger werdenden Klimapolitik (Emissionsreduktion) verknüpft wurden.
Die gesetzliche Steuerung und Förderung erfolgte dabei über energetische Standards – nicht über tatsächliche Verbräuche (Verhalten), dabei zeigen Verbrauchsmessungen, dass die berechneten Einsparungen aus immer höheren Energiestandards in der Praxis bei weitem nicht realisiert werden. Im letzten Jahrzehnt ist trotz laufender Hebung der Standards keine signifikante Verbrauchsreduktion mehr feststellbar – dennoch wird immer wieder die Forderung erhoben die Dämm-Standards noch weiter zu erhöhen – um die Klimaziele zu erreichen. In den Studien werden die Herstellungsenergien und Ressourcenverbräuche dabei komplett vernachlässigt (z.B. dena Studie „Fit für 2045: Zielparameter für Nichtwohngebäude im Bestand“). Der Deutsche Klimarat sagt ein Scheitern der aktuellen Klimapolitik für die Zeit nach 2030 voraus.
kWh/m²a
kWh/m2a ist die Abkürzung für ‚Kilowattstunden pro m² und Jahr‘. So wird üblicherweise der Betriebs-Energieverbrauch von Gebäuden angegeben. Dabei beziehen dich die m² auf die ‚Energiebezugsfläche‘, d.h. die beheizte Fläche inkl. der Außenmauern. In unserem Rechenmodell setzen wir hierfür – vereinfacht – die BGF-Roi (Bruttogrundfläche, Regelfall, oberirdisch) aller Geschosse ein.
Niedertemperatur
Bei Heizsystemen wird generell in Hoch- und Niedertemperatursysteme unterschieden. Hochtemperatursysteme nutzen Verbrennungsprozesse wie etwa Holzöfen, Gas- oder Ölbrenner. Die Heizkörper (Radiatoren, Konvektoren) werden mit hohen Temperaturen (etwa 50° bis 70° Vorlauftemperatur) betrieben und können entsprechend klein sein. Wärmepumpen sind dagegen Niedertemperatursysteme. Die Heizflächen werden mit niedrigen Temperaturen (etwa 25°bis 40° Vorlauftemperatur) betrieben und müssen entsprechend große Flächen aufweisen (z.B. Fußboden- oder Wandheizungen).
Nutzerverhalten
Das Nutzerverhalten spielt eine entscheidende Rolle im tatsächlichen Energieverbrauch von Gebäuden: Geöffnete Fenster machen den energetischen Vorteil hochgedämmter und luftdichter Fassaden oder ausgeklügelter Haustechnik zunichte. Eine Langzeit-Praxis-Studie des Wohnungsunternehmens GEWOFAG mit sechs baugleichen aber energetisch und technologisch unterschiedlich ausgestatteten Häusern (Forschungsprojekt Riem) ermittelte eine durchschnittliche jährliche Öffnungsrate von 10% für die Fenster der Wohnungsbauten. Die Energie-Verbräuche lagen deutlich über den errechneten Energiebedarfen. Bei den Häusern mit den höchsten Energiestandards gab es keine signifikanten Energieeinsparungen gegenüber dem GEG-Standard. Das beste Resultat brachte ein Low-Tech Ansatz, in dem die Heizkörperthermostate automatisch bei Fensteröffnung abgedreht wurden. Dadurch wurde das Nutzerverhalten automatisch kompensiert.
Pariser Klimaabkommen
Das Klimaabkommen wurde im Jahr 2015 geschlossen. Darin verpflichten sich die teilnehmenden Länder zur Umsetzung von emissionsmindernden Maßnahmen – mit dem Ziel die unvermeidliche Erderwärmung auf unter 1,5° zu begrenzen. Es wurde ein CO₂ Budget festgelegt, dass die Weltbevölkerung insgesamt für die wahrscheinliche Erreichung des 1,5° bis 2050 maximal noch freisetzen darf. (siehe auch Paris Agreement).
Praxispfad CO₂-Reduktion
Der Praxispfad CO₂-Reduktion im Gebäudesektor wurde von 5 Universitäts-Professoren aus dem Gebäudebereich entwickelt. Er schlägt unter anderem vor, den Bestandserhalt zu fördern, Bestand nur moderat zu modernisieren und den Schwerpunkt der Investitionen auf die Bereitstellung und Nutzung regenerativer Energien – möglichst mit Wärmepumpen – zu legen. (Siehe auch Initiative „Praxispfad CO₂-Reduktion im Gebäudesektor“).
Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude
Bei der Typologie des Gebäudebestands wird in ‚Wohngebäude‘ und ‚Nicht-Wohngebäude‘ unterschieden. Der Anteil von Wohngebäuden am Gesamtgebäudebestand in Deutschland liegt bei etwa 90%. Im Jahr 2022 gab es rund 19,5 Mio. Wohngebäude in Deutschland, davon etwa 13 Mio. Einfamilienhäuser, 3,2 Mio. Zweifamilienhäuser und 3,3 Mio. Mehrfamilienhäuser. Demgegenüber stehen etwa 2 Mio. Nichtwohngebäude, sodass sich ein Gesamtgebäudebestand von etwa 21 Mio. Gebäuden ergibt. Somit machen Wohngebäude den überwiegenden Teil des Gebäudebestands aus. Im Jahr 2022 gab es etwa 43,4 Mio. Wohneinheiten in diesen Wohngebäuden. Den etwa 4 Mrd. m² Wohnfläche in Wohngebäuden stehen etwa 1 Mrd. m² Nutzflächen in Nichtwohngebäuden gegenüber. Quelle: dena-Gebäudereport 2024.
Zirkuläres Bauen
Wurde als Gegen-Denkmodell zur linearen ‚Wegwerf‘-Wirtschaft und dem linearen Bauen auf Grundlage von Theorien wie ‚Cradle zu Cradle‘ entwickelt. Während das lineare Bauen von einer ständigen Erneuerung der Bausubstanz ausgeht (‚Cradle to Grave‘: Abbau von Ressourcen, Materialherstellung, Bauprozess, Nutzungsphase, Sanierung, Abbruch, Deponie) sollen beim zirkulären Bauen Materialkreisläufe möglichst geschlossen werden. D.h. Gebäude werden als Materiallager konzipiert, Bauteile sollen später wieder ausbaubar und wiederverwendbar sein. Bei Neubauten sollen möglichst auch wiederverwendete Bauteile eingesetzt werden.
Diesem weitverbreiteten Denkmodell stehen wichtige Argumente entgegen: Gebäude sind ‚Immobilien‘ sie sind insgesamt nicht transportabel, dies trifft auch auf die wesentlichen Bauteile zu. Transportemissionen dieser schweren Bauteile verschlechtern die Gesamtbilanzen erheblich. Die sich ständig ändernden und verschärfenden Standards (z.B. Dämm- oder Sicherheitseigenschaften) machen es heute unmöglich z.B. nur 10 Jahre alte Fenster an Stelle neuer Fenster einzusetzen. Dies wird auch in Zukunft so sein. Gebäude sind generationsübergreifende, äußerst langlebige, schwere, teure und emissionsträchtige Produkte, die am besten möglichst lange in Nutzung bleiben sollten.
Aus diesen Überlegungen haben wir das Modell des ‚zirkulierenden Gebäudes‘ entwickelt. Gebäude müssen möglichst langlebig, nutzungsoffen und großzügig konzipiert werden – um offen zu sein für Veränderungen und notwendige technische Updates. Sie müssen gut instandhaltbar und reparierbar sein.
Datenschutzerklärung
Dieser Rechner hilft Ihnen dabei, den energetischen Zustand Ihres Gebäudes einzuschätzen und mögliche Sanierungsmaßnahmen zu bewerten. Bitte beachten Sie, dass sich der Rechner derzeit noch in der Beta-Phase befindet – die Ergebnisse können daher unvollständig oder ungenau sein. Die Ergebnisse dieses Rechners dienen ausschließlich der ersten Orientierung und ersetzen keine fachkundige Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der berechneten Werte kann keine Gewähr übernommen werden. Bauliche Entscheidungen sollten stets in Abstimmung mit qualifizierten Fachleuten (Energieberater, Architekten, etc.) getroffen werden. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Rechenergebnisse entstehen, ist ausgeschlossen.
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Diese Online-Datenschutzerklärung gilt für unsere Internetseite:
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3.1. Grundlegendes
Hier informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Onlinepräsenzen.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, also u.a. Name, Anschrift, E-Mail, IP-Adresse oder auch das Nutzerverhalten.
Hinsichtlich der verwendeten Begriffe, wie z.B. „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“ oder „Betroffener“, wird auf die Definitionen in Art. 4 DSGVO verwiesen. Dort findet sich insbesondere folgendes:
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (der „Betroffene“ oder die „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).
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„Verantwortlicher“ (oder „verantwortliche Stelle“) ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
„Auftragsverarbeiter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet (Art. 4 Nr. 8 DSGV).
Insbesondere die Begriffe „Verarbeitung“ und „personenbezogene Daten“ sind sehr weitreichend, so dass nahezu jeder Umgang mit Daten darunter verstanden werden kann.
Sofern im Rahmen dieser Datenschutzerklärung nicht anders angegeben, sind alle anderen Angaben freiwillig.
3.2. Wer ist die verantwortliche Stelle?
Wir sind für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich:
Muck Petzet Architekten GmbH
Landwehrstrasse 37, 80336 München
E: sekretariat@muck-petzet.com
3.3. Wie erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten?
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3.4. Wer ist von der Datenverarbeitung betroffen?
Wenn Sie z.B. als Interessent, Kunde, Dienstleister oder sonstiger Besucher unsere Internetseite besuchen, erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bzw. dieser Erklärung. Alle Besucher unserer Internetseite werden unter dem Begriff „Nutzer“ zusammengefasst.
3.5. Welche Daten erheben wir von Ihnen und zu welchen Zwecken bzw. auf welcher Rechts-grundlage verarbeiten wir diese?
Wenn Sie unsere Internetseite besuchen, ohne sich zu registrieren oder uns auf andere Weise Informationen zu übermitteln, werden nur die personenbezogenen Daten verarbeitet, die der von Ihnen genutzte Browser an unseren Server übermittelt. Es werden dann nach unserer Kenntnis u.a. die nachfolgend aufgeführten Daten verarbeitet, die technisch erforderlich sind, um unsere Internetseite anzuzeigen und um deren Stabilität und Sicherheit gewährleisten zu können:
- IP-Adresse des anfragenden Rechners
- Datum und Uhrzeit der Anfrage
- Name und URL der abgerufenen Datei
- Zugriffsstatus / HTTP-Statuscode
- übertragene Datenmenge
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- verwendeter Browser
- Betriebssystem
Die Verarbeitung dieser Daten in sog. Log-Files ist erforderlich, um unsere Internetseite anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten.
Wenn Sie darüber hinaus noch personenbezogene Daten an uns übermitteln, z.B. im Rahmen einer Bekanntgabe Ihrer E-Mail/ Anfrage per E-Mail und/ oder über Nutzung unseres Onlineangebotes, dann verarbeiten wir – abhängig von Ihren Angaben – außerdem noch folgende Daten:
- Bestandsdaten (z.B. Name, Anschrift)
- Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Inhaltsdaten (z.B. vom Nutzer eingegebene Texte, Daten, Fotos etc.)
- Nutzungsdaten (z.B. besuchte Sites, Zugriffszeiten)
- Kommunikations- / Metadaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen)
Außerdem verarbeiten wir ggf. noch folgende personengezogenen Daten zu Zwecken der Optimierung unseres Angebotes sowie weiterführende Information darüber:
- E-Mail Adresse
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten bei Ihrem Besuch auf unserer Internetseite zu folgenden Zwecken:
- Bereitstellen der Funktionen und Inhalte unseres Onlineangebots
- Durchführung der nach unserem Onlineangebot vorgesehenen Berechnungen unter Einschluss der Speicherung der eingegebenen und ermittelten Daten für einen späteren, erneuten Zugriff
- wissenschaftlichen Austausch mit Anbietern entsprechender Angebote zum Zwecke der Forschung und Optimierung unseres Onlineangebotes
- Erstellung einer energetischen Gebäudeklimakarten und/ oder anderer Datensammlungen zur Auswertung durch Dritte, etwa von Stadtplaner, Energieversorgungsunternehmen etc.
- Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus zu unserer Internetseite
- Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Internetseite
- Auswertung und Gewährleistung der Systemsicherheit und -stabilität sowie allgemeine Sicherheitsmaßnahmen
- Beantwortung etwaiger Kontaktanfragen bzw. zur Kommunikation mit Ihnen
- weitere administrative Zwecken
- Erbringung vertraglicher Leistungen
Sofern wir im Rahmen dieser Datenschutzerklärung keine spezielle Rechtsgrundlage angeben, gilt für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO. Als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung (vor-) vertraglicher Maßnahmen sowie zwecks Beantwortung von etwaigen Anfragen gilt Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Für die Datenverarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO die Rechtsgrundlage. Sollten lebenswichtige Interessen der betroffenen oder einer anderen natürlichen Person die Datenverarbeitung erforderlich machen, ergibt sich die Rechtsgrundlage aus Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO. Die Datenverarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt dabei aus den oben genannten Zwecken der Datenerhebung.
Wenn wir im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten diese gegenüber Dritten offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies ausschließlich auf Basis einer gesetzlichen Erlaubnis, soweit Sie darin eingewilligt haben, wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder auf Basis unserer berechtigten Interessen. Eine gesetzliche Erlaubnis besteht insbesondere dann, wenn die Weitergabe der Daten zur Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlich ist (z.B. bei Zahlungs- oder Versanddienstleistern). Ein berechtigtes Interesse kann dann bestehen, wenn wir Daten für Direktwerbung oder zur Verhinderung von Betrug nutzen oder auch dann, wenn Sie Kunde von uns sind. Ebenfalls kann ein berechtigtes Interesse z.B. beim Einsatz von Web- oder E-Mail-Hostern, Cloud-Anbietern o.a. Dienstleistern bestehen. Derartige Dienstleister werden oftmals als sog. Auftragsverarbeiter auf Basis eines entsprechenden Vertrages tätig. Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten und dies auch vertraglich zu gewährleisten. Die Rechtsgrundlage für solche Auftragsverarbeitungsverhältnisse ist Art. 28 DSGVO.
3.6. An wen übermitteln wir Ihre Daten?
Wir arbeiten regelmäßig insbesondere mit folgenden Empfängern zusammen:
- E-Mail-Hoster XXX
- Host Europe
Darüber hinaus arbeiten wir mit wissenschaftlichen Einrichtungen und/ oder staatlichen oder privaten Stellen mit Bezug zur Erhebung und Auswertung energetischer Gebäudedaten zusammen.
3.7. Werden Ihre Daten an Stellen außerhalb der EU übermittelt?
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Drittländer (d.h. außerhalb der EU bzw. des EWR) oder an eine internationale Organisation ist nur ausnahmsweise und nur zur Forschung, d.h. insbesondere zum wissenschaftlichen Austausch mit Anbietern entsprechender Angebote vorgesehen.
Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten in einem Drittland verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten lassen, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor-) vertraglichen Pflichten oder auf Basis Ihrer Einwilligung, einer rechtlichen Verpflichtung bzw. unserer berechtigten Interessen geschieht. Ihre personenbezogenen Daten werden in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeitet, es sei denn, im Einzelfall bestehen gesetzliche oder vertragliche Erlaubnisse. Das bedeutet, dass die Datenverarbeitung z.B. auf Basis besonderer Garantien erfolgt, wie etwa der offiziell anerkannten Feststellung eines der Europäischen Union entsprechenden Datenschutzniveaus oder der Beachtung spezieller, anerkannter vertraglicher Verpflichtungen (insbesondere der sog. „EU-Standardvertragsklauseln“).
3.8. Wie lange verarbeiten wir Ihre Daten?
Die Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten bemisst sich regelmäßig an bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z.B. nach dem Handels‐ oder dem Steuerrecht). Soweit nachfolgend nicht anders angegeben, werden Ihre personenbezogenen Daten routinemäßig nach Ablauf einer evtl. einschlägigen Frist gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind, wir kein berechtigtes Interesse mehr an der Weiterspeicherung haben und / oder wenn Sie nicht in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt haben.
3.9. Was sind Ihre Rechte?
Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie uns gegenüber das Recht...
- Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen (Art. 15 DSGVO);
- unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO);
- die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Art. 17 DSGVO);
- die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben (Art. 18 DSGVO);
- Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Datenportabilität, Art. 20 DSGVO);
- nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO);
- sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO);
- aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling (Art. 21 DSGVO);
- Ihre erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Die drei letztgenannten Rechte werden nachfolgend noch näher erläutert.
3.10. Wann und wie können Sie der Datenverarbeitung widersprechen?
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO oder für Direktwerbung bzw. Profiling verarbeitet werden, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einzulegen. Dies hat dann zur Folge, dass wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen, es sei denn, dass wir zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen können, die Ihren Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Datenverarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Das Widerspruchsrecht gilt jedoch nur, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder wenn sich Ihr Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Nachricht an uns (Kontaktdaten s.o.).
3.11. Wann und wie können Sie Ihre Einwilligung widerrufen?
Sie können erteilte Einwilligungen jederzeit uns gegenüber widerrufen. Dies hat dann zur Folge, dass wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, genügt eine Nachricht an uns (Kontaktdaten s.o.).
3.12. Bei wem können Sie sich beschweren?
Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Eine Liste mit den Landesdatenschutz-aufsichtsbehörden findet sich z.B. unter folgender Adresse: BfDI Datenschutzbeauftragten.
3.13. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung (z.B. Profiling) statt?
Eine automatisierte Entscheidung einschließlich Profiling findet nicht statt.
3.14. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung (z.B. Profiling) statt?
Sie können mit uns entweder per Post, Telefon oder E‐Mail Kontakt aufnehmen (s.o.).
Sofern Sie z.B. per E-Mail oder über unser Kontaktformular den Kontakt mit uns aufnehmen, speichern wir die von Ihnen freiwillig an uns übermittelten personenbezogenen Daten automatisch zu Zwecken der Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. zur Kontaktaufnahme mit Ihnen. Es erfolgt keine Weitergabe dieser Daten an Dritte.
3.15. Wie sichern wir unsere Internetseite ab?
Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, treffen wir geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO). Zu diesen Maßnahmen gehört insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten. Außerdem haben wir bei uns Geschäftsprozesse eingerichtet, die insbesondere die Wahrung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und auch die Reaktion auf Datenpannen sicherstellen. Darüber hinaus beachten wir die Prinzipien des Datenschutzrechts, u.a. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by design und privacy by default, Art. 25 DSGVO).
Auf unserer Internetseite nutzen wir aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten sowie anderer vertraulicher Inhalte eine verschlüsselte Übertragung mittels SSL-Zertifikat. Dies können Sie daran erkennen, dass in der Adresszeile Ihres Browsers „https“ (anstelle von „http“) sowie ein Schloss-Symbol und eine andere Farbdarstellung erscheint.
3.16. Was sind Cookies und wie setzen wir sie ein?
Auf unserer Internetseite nutzen wir sog. Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Dateien, die Textinformationen enthalten und die von Ihrem Browser gespeichert bzw. auf Ihrem Endgerät abgelegt werden.
Die sog. transienten (oder auch temporären) Cookies werden automatisiert gelöscht, wenn Sie Ihren Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine bestimmte Kennung (die sog. Session-ID), wodurch Ihr Endgerät wiedererkannt werden kann, wenn Sie auf unsere Internetseite zurückkehren. Hierdurch kann z.B. der Inhalt des virtuellen Warenkorbs eines Onlineshops oder der Login‐Status gespeichert werden. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.
Die sog. persistenten (oder auch permanenten) Cookies werden automatisiert nach einer bestimmten Zeitspanne gelöscht; je nach Cookie unterscheidet sich die Dauer der Speicherung. Hierdurch können z.B. Nutzer-Informationen zur Reichweitenmessung bzw. für Marketingzwecke oder auch ein Login-Status für längere Zeit gespeichert werden.
Sowohl bei temporären als auch bei permanenten Cookies müssen sog First-Party-Cookies und Third-Party-Cookies unterschieden werden. Die erstgenannten werden von der verantwortlichen Stelle, die anderen von Drittanbietern gesetzt.
Sie können Cookies über die Sicherheitseinstellungen in Ihrem Browser jederzeit löschen oder z.B. auch die Annahme der Third-Party-Cookies ablehnen. Wenn Sie generell Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies erheben wollen, dann können Sie das bei versch. Diensten bzw. Anbietern tun, z.B. über die amerikanische Seite www.aboutads.info/choices oder über die europäische Seite www.youronlinechoices.com. Bitte beachten Sie, dass Sie dann aber evtl. nicht alle Funktionen unserer Internetseite nutzen können.
Auf unserer Internetseite können wir temporäre oder auch permanente Cookies, sowie First und auch Third-Party-Cookies einsetzen, z.B. um Sie für Folgebesuche identifizieren zu können, falls Sie über einen Account bei uns verfügen (andernfalls müssten Sie sich für jeden Besuch erneut einloggen). Sie werden nachfolgend im Rahmen unserer Datenschutzerklärung weitere Informationen darüber erhalten.
Wir setzen derzeit nur solche Cookies ein, die zur Erbringung unseres Angebots technisch erforderlich sind (z.B. zur Speicherung des Login-Status'). Rechtsgrundlage für die Nutzung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Soweit andere, technisch nicht erforderliche Cookies zum Einsatz kommen, holen wir dazu Ihre Einwilligung ein (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO).
AGB
4.1. Der Gebäude-Klimarechner (G-Kr) wurde nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung gültigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Ermittlung klimarelevanter Gebäudedaten erarbeitet. Die Berechnungen und Einordnungen erfolgen automatisiert nach statistischen Zuordnungen und können aufgrund der sehr reduzierten Dateneingabe eine hohe Ungenauigkeit aufweisen. Sie sind als Hinweise und Trends zu verstehen und ersetzen keine objektspezifischen, detaillierten LCA- und Verbrauchsberechnungen sowie sonstige Nachhaltigkeitsbetrachtungen, die für qualifizierte Entscheidungen in der Tragweite von Gebäudeschicksalen immer notwendig sind.
4.1.1. Diese AGB gelten unter Ausschluss etwaiger anderweitiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Nutzers, für jeglichen über die Webseite „www.gebäude-klimarechner.online“ anlässlich der Nutzung des dort vorgehaltenen Gebäude-Klimarechners (im Folgenden G-Kr genannt) generierten Datentransfer (Up- und/ oder Download) und werden durch Anklicken des Buttons „Einbeziehung Allgemeine Geschäftsbeziehungen G-Kr“ ebenso wesentlicher wie unverzichtbarer Vertragsbestandteil. Vertragspartner/ Anbieter ist: Muck Petzet Architekten GmbH, Landwehrstrasse 37, D-80336 München, E-Mail: sekretariat@muck-petzet.com.
4.1.2. §§ 312i Abs.1 Nr. 1, 2 und 3 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr dem Anbieter zusätzliche Verpflichtungen auferlegen, werden ausgeschlossen.
4.1.3. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.
4.2. Das Vorhalten des G-Kr auf „www.gebäude-klimarechner.online“ unter Einschluss der dort vorgesehenen Flächen zur Eingabe von Daten durch den Nutzer ist eine an den Nutzer der Webseite gerichtete Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der für die Parteien kostenlose Vertrag kommt mit Ermittlung der klimarelevanten Werte nach Eingabe der auf der Webseite „www.gebäude-klimarechner.online“ nach dem dort vorgehaltenen G-Kr vorgesehenen, ggf. auch persönlichkeitsrechtlich relevanten Daten durch den Nutzer, zwischen dem Nutzer des G-Kr, nachfolgend Nutzer, und der Muck Petzet Architekten GmbH, nachfolgend Anbieter, mit nachstehendem Inhalt zustande.
4.2.1. Danach erbringt der Anbieter im Rahmen eines vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung, nachfolgend BBSR, geförderten Forschungsprojektes eine Dienstleistung in Gestalt der Errechnung klimarelevanter Daten für Gebäude gegen Einräumung von (Nutzungs-) Rechten zur Auswertung dieser Daten durch den Anbieter. Die Ermittlung und Zurverfügungstellung der klimarelevanten Daten ist eine Dienstleistung besonderer Art, die wertvolle Hinweise zu den in Einzelfall bestehenden Handlungsoptionen liefert; ein bestimmter Erfolg wird im Kontext der Datenerrechnung ausdrücklich nicht geschuldet. Auf den Vertrag kommt deutsches Recht zur Anwendung.
4.2.2. Der Nutzer räumt dem Anbieter mit Eingabe der über den G-Kr auf „www.gebäude-klimarechner.online“ nachgefragten Daten insbesondere die nachfolgenden einfachen Nutzungsrechte an diesen je nach Nutzung auch persönlichkeitsrechtlich relevanten Daten, nachfolgend zusammenfassend Daten, für die Dauer des mit dem zugrunde liegenden Angebot verbundenen Zeitraums, für Dritte anonymisiert zur langfristigen Aufrechterhaltung, Aktualisierung und Weiterentwicklung des Angebotes, dessen ständigen Verbesserung, wissenschaftlichen Forschung und/ oder auch statistischen Auswertung in allem Medien örtlich uneingeschränkt ein:
4.2.2.1. Das Online-Recht, d.h. das Recht, die anonymisierten Daten einem beschränkten oder unbeschränkten Empfängerkreis mittels digitaler Übertragungstechniken aller Art drahtlos oder drahtgebunden derart zur Verfügung zu stellen, dass sie von Dritten von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zur Wiedergabe mittels stationärer oder mobiler End-/Empfangsgeräte aller Art (z.B. PCs, Smartphones, Tablets, E-Reader) individuell oder gesammelt abgerufen und auf andere Weise genutzt (z.B. gespeichert, weitergesendet oder ausgedruckt) werden können;
4.2.2.2. das Datenbank- und Archivrecht, d.h. das Recht, die anonymisierten Daten und die sich daraus ergebenden Forschungsergebnisse als Teil elektronischer und analoger Datenbanken einzeln oder zusammen mit anderen Daten zu speichern, zu archivieren und sie Archiv- und Datenbanknutzern und sonstigen Dritten mit der Möglichkeit der Wiedergabe, des Downloads, der Analyse, des Speicherns, des Weitersendens und des Ausdrucks unabhängig vom Format (z.B. PDF, TIFF, HTML) zugänglich zu machen.
4.2.2.3. Das Druck(neben)- und Vortragsrecht, d.h. das Recht, die anonymisierten Daten und die sich daraus ergebenden Forschungsergebnisse als Vorlage für die Herstellung von Filmen und Vertonungen aller Art (z.B. Video- und Audioclips ) zu verwenden und in allen in dieser Rechteeinräumung genannten Nutzungsarten auszuwerten, ferner das Recht, die Daten und die sich daraus ergebenden Forschungsergebnisse in Druckform zu verwerten, auch in gekürzter oder sonst bearbeiteter Form, sowie das Recht, die Daten mittels einer Vorlesefunktion (z.B. in Apps) maschinell oder durch menschliche Sprecher wiedergegeben zu Gehör zu bringen;
4.2.2.4. Das Werberecht, d.h. das Recht, die anonymisierten Daten und die sich daraus ergebenden Forschungsergebnisse ganz oder ausschnittsweise in Medien aller Art zu Zwecken der Werbung für Publikationen, Online- Dienste und sonstige Produkte zu verwenden (Eigen-werbung und Werbung für Dritte);
4.2.2.5. Das Corporate Publishing-Recht, d.h. das Recht, die anonymisierten Daten und die sich daraus ergebenden Forschungsergebnisse zu Zwecken der Unternehmens- bzw. Verbandskommunikation und zu Werbezwecken Dritter zu verwenden;
4.2.2.6. Das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d.h. das Recht, die anonymisierten Daten und die sich daraus ergebenden Forschungsergebnisse im Rahmen der in dieser Rechteeinräumung genannten Nutzungsarten beliebig, auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Trägern, digital oder analog zu vervielfältigen und zu verbreiten,
4.2.2.7. Das KI-Recht, d.h. das Recht, die anonymisierten Daten und die sich daraus ergebenden Forschungsergebnisse ganz oder teilweise im Zusammenhang mit Modellen und Systemen der Künstlichen Intelligenz (zusammen „KI-Systeme“) zu nutzen. Dies umfasst insbesondere folgende Nutzungen der Beiträge:
4.2.2.7.1. Training, Fine-Tuning, Testen und Optimierung von KI-Systemen, einschließlich Verfahren des Machine Learning und Deep Learning;
4.2.2.7.2. Integration in KI-Systeme durch Verfahren zum Abruf und zur Verarbeitung von Kontextinformationen wie Retrieval-Augmented Generation (RAG) und Grounding;
4.2.2.7.3. In KI-basierten Anwendungen, einschließlich, automatisierte Empfehlungssysteme, Übersetzungstools, Zusammenfassungs- und Content-Modelle für Inhalte aller Art (Texte, Fotos, Grafiken, Zeichnungen, Audio, etc.), Suchmaschinen, Medienplattformen und Medien-intermediäre sowie Anwendungen zur Datenanalyse und -auswertung;
4.2.2.7.4. In KI-basierter Hardware, oder Produkten aus den Bereichen Internet of Things (IoT) und Embedded AI;
4.2.2.7.5. In allen anderen in dieser Anlage genannten Nutzungsarten, soweit dabei KI-Systeme zum Einsatz kommen.
4.2.2.8. Das Recht zum Text und Data Mining, d.h. das Recht, die anonymisierten Daten und die sich daraus ergebenden Forschungsergebnisse einzeln oder mit weiteren Beiträgen ganz oder teilweise automatisiert zu analysieren, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen. Das Recht gilt unabhängig vom Bestehen gesetzlicher Erlaubnistatbestände, ihren Tatbestandsvoraussetzungen und über ihren Umfang hinaus sowie unabhängig vom Analysezweck. Es berechtigt den Anbieter insbesondere zur Vervielfältigung, Digitalisierung, Bearbeitung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe der Daten. Die Gesellschaft ist nicht zur Löschung gemäß § 44b Abs. 2 UrhG verpflichtet.
4.2.2.9. Das Recht für unbekannte Nutzungsarten, d.h. das Recht, die anonymisierten Daten und die sich daraus ergebenden Forschungsergebnisse in körperlicher und unkörperlicher Form auf zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannte Art zu nutzen. Dieses Recht räumt der Nutzer dem Anbieter ein, wenn die Parteien dies in der von § 31a UrhG vorgesehenen Form bestätigt haben (Schriftform).
4.2.2.10. Der Anbieter ist berechtigt, die ihm vertragsgegenständlich eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Mit Einstellung der Daten versichert der Nutzer im Sinne einer vertraglichen Hauptpflicht uneingeschränkt zur Eingabe der Daten und der damit verbundenen Rechteeinräumung berechtigt zu sein und stellt den Anbieter unwiderruflich von Forderungen Dritter frei. Der Anbieter ist zur Nutzung der ihm übertragenen Rechte nicht verpflichtet.
4.2.3. Der Nutzer stimmt mit Eingabe der Daten zu, dass die vertragsgegenständliche Dienstleistung vor Ablauf der dem Nutzer zustehenden Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Vertrags-schluss erbracht wird und dass das dem Nutzer zustehende Widerrufsrecht erlischt, wenn dem Nutzer die nach dem Angebot entsprechend seiner Dateneingabe vorgesehenen klimarelevanten Gebäudedaten des G-Kr vollständig zum Download bereitgestellt wurden.
4.2.4. Der Nutzer verpflichtet sich mit Eingabe der Daten im Falle des Gebrauchs der vom G-Kr ermittelten klimarelevanten Gebäudedaten Dritten gegenüber auf die Quelle dieser Daten durch einen Hinweis auf die vertragsgegenständliche Webseite des Anbieters hinzuweisen.
4.2.5. Der Nutzer versichert Inhaber der vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte zu sein und dass er uneingeschränkt berechtigt ist, darüber zu verfügen. Macht ein Dritter gegenüber dem Anbieter trotz vertragsgemäßer Nutzung der Dienstleistungsergebnisse Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend, wird Nutzer den Anbieter von solchen Ansprüchen auf ersten Zuruf freistellen.
4.3. Anbieter räumt dem Nutzer das inhaltlich, örtlich und zeitlich unbeschränkte, einfache, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages vom Anbieter erbrachte Dienstleistungsergebnisse im Rahmen des Vertragszwecks gem. Ziffer 1 dieser AGB örtlich und zeitlich unbeschränkt zu nutzen.
4.4. Soweit gesetzlich zulässig und möglich übernimmt der Vertragspartner keinerlei Haftung/ Gewährleistung für:
4.4.1. Die Richtigkeit der Berechnungen und Informationen, die der G-Kr dem Nutzer bereit-stellt;
4.4.2. Entscheidungen, die aufgrund der Nutzung des G-Kr und/ oder der daraus generierten Daten getroffen werden, oder für andere Vorgänge, die aus der Nutzung des G-Kr resultieren und für:
4.4.3. Eine etwaige durch die Nutzung des Angebotes bedingte Beschädigung einer dem Nutzer und/ oder einem Dritten infolge der Nutzung durch den Nutzer zuzurechnende Computer-Hardware und/ oder Software.
4.4.4. Ist danach eine Haftung des Vertragspartners dem Grunde nach möglich, beschränken die Parteien die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf EUR 2.000,00
4.5. Der Anbieter ist berechtigt die Firma des Nutzers und / oder eine ihm zuzuordnende Wort-/ Bildmarke im Rahmen einer Referenzliste zur Werbung für das Angebot auf der Webseite „www.gebäude-klimarechner.online“ zu nutzen sowie dem BBSR in entsprechender Weise zur Nutzung zu überlassen.
4.6. Der Nutzer kann den zustande gekommenen Dienstleistungsvertrag gegenüber dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen durch einfache Erklärung telefonisch unter der Telefonnummer +49 (0)89 5999 49 20 oder per E-Mail unter sekretariat@muck-petzet.com widerrufen, soweit das Widerrufsrecht des Nutzers nicht gem. Ziffer 2.3. dieser AGB erloschen ist. Vorbehaltlich des Rechts zum Widerruf und/ oder zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, ist der Dienstleistungsvertrag unter Einschluss der vertragsgegenständlichen Rechteübertragung nicht durch Kündigung oder auf andere Weise vorzeitig zu beenden. Die Wirksamkeit etwaiger während der Vertragszeit Dritten gegenüber gewährte Rechteeinräumungen bleiben von der Wirksamkeit einer solchen außerordentlichen Kündigung unberührt.
4.7. Der Anbieter wird vertrauliche Informationen, insbesondere zugänglich gemachte Unterlagen, Geschäftsabsichten, Problemstellungen, Daten, nachstehend insgesamt “Informationen“ genannt, über die er im Rahmen der Vertragserfüllung von der anderen Partei Kenntnis erhält, während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich behandeln, insbesondere nicht an Dritte weitergeben oder unbefugt für eigene Geschäftszwecke verwerten.
Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
4.7.1. Der Nutzer anlässlich der Nutzung des G-Kr über „www.gebäude-klimarechner.online“ zur anonymisierten Auswertung durch den Anbieter zur Ermittlung der klimarelevanten Gebäudewerte eingegeben hat;
4.7.2. Dem Anbieter bereits außerhalb des Vertragsverhältnisses vorbekannt waren;
4.7.3. Der Anbieter rechtmäßig von Dritten erworben hat;
4.7.4. Allgemein bekannt oder Stand der Technik sind oder werden;
4.7.5. Vom Nutzer freigegeben werden.
4.8. Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hier-durch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall statt der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke im Vertrag. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Vertragspartners/ Anbieters, soweit nicht das Gesetz einen anderen Gerichtsstand zwingend vorschreibt.
Impressum
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T: +49 (0)89 5999 49 20
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